Sound Calc Logo

Lärmschutzgutachten

Professionelle Lösungen für Bau- und Umweltakustik

Zertifizierter Sachverständiger
Der zertifizierte Sachverständige für Akustik

Das Lärmschutzgutachten darf ausschließlich von einem im nationalen Verzeichnis eingetragenen zertifizierten Sachverständigen für Akustik (TCA) erstellt werden. Durch spezifische Schallpegelmessungen und fachspezifische technische Berichte garantieren wir die Einhaltung der Vorschriften und professionelle Präzision.

Auswirkungsbewertung
Lärmschutzgutachten

Wir ermitteln, ob das Bauvorhaben oder die Tätigkeit die Grenzwerte für Schallemissionen und -immissionen des Gebiets und der angrenzenden Zonen einhält. Erforderlich in der Planungsphase vor Beginn oder bei bestehenden Aktivitäten mit Änderungen, kommunalen Anzeigen/ARPA-Meldungen oder Rechtsstreitigkeiten. Zielt auf den Erhalt der Genehmigungsunterlagen für den Betrieb der Tätigkeit ab.

Neue Tätigkeit
Eröffnung einer neuen Tätigkeit

Das Dekret des Ministerpräsidenten (DPCM) vom 14.11.97 schreibt vor, dass ein zertifizierter Sachverständiger für Akustik ein Lärmschutzgutachten erstellt, um zu bescheinigen, dass die Anlagen der neuen Tätigkeit keine Störungen für Dritte verursachen und die gesetzlichen Grenzwerte für Umweltlärm einhalten.

SCIA Rom
Gewerbliche SCIA und Bars

In der Gemeinde Rom macht die Komponente der Schalldämmung die höchste Punktzahl (40) für den Erhalt der gewerblichen SCIA aus. Wir beinhalten: Modul B/S - Unbedenklichkeitsbescheinigung für Lärmschutz für Bars, Garagen, Werkstätten, Restaurants, Parkplätze, Karosseriewerkstätten und Reifendienste.

Baustelle
Unbedenklichkeitsbescheinigung für Baustellenaktivitäten

Für vorübergehende Baustellenaktivitäten ist ein Prognosegutachten erforderlich, das sicherstellt, dass die Schallpegel der Arbeiten die gesetzlichen Grenzwerte nicht überschreiten. Bei möglichen Überschreitungen kann bei der Gemeinde eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden, die diese zur technischen Stellungnahme an die ARPA weiterleitet.

Öffentliche Veranstaltungen
Unbedenklichkeitsbescheinigung für öffentliche Veranstaltungen

Für dauerhafte oder vorübergehende öffentliche Veranstaltungen (Messen, Konzerte, Events) ist ein Prognosebericht erforderlich, um die kommunale Unbedenklichkeitsbescheinigung zu erhalten. Bei Bedarf kann eine Ausnahmegenehmigung für einen begrenzten Zeitraum beantragt werden, die der ARPA-Stellungnahme unterliegt, mit einer Antwortfrist von 60 Tagen.