Professionelle Lösungen für Bau- und Umweltakustik
Das einheitliche Arbeitsschutzgesetz legt in Art. 181 fest, dass der Arbeitgeber alle Risiken durch physikalische Einwirkungen bewerten muss. Die Bewertung muss von qualifiziertem Personal (TCA: Kompetenter Techniker für Akustik) durchgeführt werden und die Präventions- und Schutzmaßnahmen angeben, die zur Gewährleistung der Sicherheit der Arbeitnehmer zu treffen sind.
Der TCA erstellt die Lärmrisikobewertung durch professionelle schalltechnische Untersuchungen vor Ort. Dieser technische Bericht, der in das DVR (Dokument zur Risikobewertung) einfließt, bewertet den Lärmexpositionspegel während der Arbeitsschicht gemäß den im Gesetzesdekret festgelegten Parametern. 81/08.
Gemäß Gesetzesdekret 81/08 Art. 189-190:
• Untere Auslösewerte: LEX = 80 dB(A), ppeak = 112 Pa
• Obere Auslösewerte: LEX = 85 dB(A), ppeak = 140 Pa
• Expositionsgrenzwerte: LEX = 87 dB(A), ppeak = 200 Pa
. Über diesen Grenzwerten sind PSA und arbeitsmedizinische Untersuchungen obligatorisch.